I feel the prison system is not separate from these bigger issues already creating power relations on the ground that further cause violence to communities of colour.
Nasrim Himada
Der Begriff Abolitionismus stammt aus dem lateinischen und bedeutet „Abschaffung“ oder „Aufhebung“. Er beschreibt ursprünglich die weltweite Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei ab der Mitte des 18. Jahrhunderts. Vor allem seit den 1970er Jahren wurde der Begriff auch im kriminalsoziologischen Sinne verwendet. In diesem Falle wurde er von Gegnern der Anwendung von Folter, des Vollzugs der Todesstrafe und der Verhängung von Gefängnisstrafen verwendet.
Die Abolitionist:innen forderten den vollständigen Verzicht auf die Institution Gefängnis, da sie der Meinung waren, dass nicht der Staat sondern das Opfer die einzige Institution sein könnte, eine geeignete Strafe bzw. einen angemesseneren Täter-Opfer-Ausgleich festzusetzen.
Durch seinen Ursprung im Kolonialismus beschreibt der Begriff Abolitionismus auch die Logik repressiver Systeme im Umfeld von Rassismus und Sexismus.
Prison, we have been taught, is a necessary evil. This is wrong. Prison is an artificial, human invention, not a fact of life; a throwback to primitive times, and a blot upon the species. As such, it must be destroyed.
Prison Research Education Action Project
Vor allem seit den späten 1960er Jahren trat die Resozialisierung als herausragendes Vollzugsziel in den Vordergrund. Durch die Definition des damaligen Bundesverfassungsgerichts 1973 wurde die Resozialisierung als „die Wiedereingliederung des/der Straftäters/Straftäterin in die Gesellschaft“ (BVerfGE 35, 202, 235) definiert und als das „herausragende Ziel“ des Vollzuges von Freiheitsstrafen festgeschrieben. „Die Verfassung gebietet es, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung auszurichten. Der einzelne Gefangene hat einen grundrechtlichen Anspruch darauf. Dieses Gebot folgt aus dem Selbstverständnis einer Rechtsgemeinschaft, die Menschenwürde in den Mittelpunkt ihrer Wertordnung stellt und dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet ist“ (BVerfGE 98, 169, 200 ff.).
Faktisch hat sich zwar die Humanisierung im Strafvollzug durch den Resozialisierungsgedanken verbessert, jedoch stand der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“ meist im Vordergrund.
Abolitionismus ist die radikale Ablehnung als menschenunwürdig erkannter Institutionen. Historisch betrachtet hat eine abolitionistische Haltung ihren Ausdruck in der Forderung nach Abschaffung von Praktiken und Institutionen gefunden, in denen der Mensch ein geknechtetes, ein verächtliches, ein wertloses Wesen ist. Exemplarisch hierfür standen und stehen z.B. Forderungen nach Abschaffung der Sklaverei, der Folter oder der Todesstrafe, deren vollständige oder teilweise Beseitigung uns ermutigt, eine weitere Institution in dieses abolitionistische Bestreben einzubeziehen. Das vorliegende Manifest konzentriert sich auf den Strafvollzug in Gefängnissen, stellt aber auch die Strafe als solche in Frage.
Gefängnisseelsorge